Krankentagegeld

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Gesetzlich und privat Versicherte haben beim Abschluss ihrer Krankenversicherung die Möglichkeit das Krankwerden bzw. die Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Da bei Selbständigen mit einer Krankheit in den meisten Fällen ein Verdienstausfall verbunden ist, stellt diese Zusatzversicherung eine ernstzunehmende Absicherung für Unternehmer dar. Es gibt allerdings auch bestimmte Voraussetzungen unter welchen die Versicherung das Krankentagegeld zahlt. Zunächst muss ein Verdienstausfall in einer bestimmten Höhe vorliegen. Ratsam ist auf jeden Fall die Beratung durch einen Versicherungsexperten, denn es gibt von Krankenkasse zu Krankenkasse viele verschiedene Varianten und Möglichkeiten. Das Krankentagegeld ist sowohl bei der gesetzlichen Krankenversicherung als auch bei der privaten Krankenversicherung eine Zusatzoption und muss extra bezahlt werden. Krankentagegeld unterliegt im Gegensatz zum Krankengeld nicht dem Progressionsvorbehalt.


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