Krankenhaustagegeld

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Eine zusätzliche Möglichkeit einen Verdienstausfall durch einen Krankenhausaufenthalt bedingt zu überbrücken, ist das Krankenhaustagegeld. Es muss unmittelbar nach der Aufnahme im Krankenhaus bei der zuständigen Versicherung beantragt werden und wird dann dem Versicherten in Tagessätzen ausbezahlt. Die so erhaltenen Beträge von der Versicherung sind zwar Einnahmen aber bleiben von der Besteuerung befreit. Es gibt recht unterschiedliche Tarife und Modelle, so dass eine Beratung durch einen Versicherungsfachmann sehr nützlich ist. Das Krankentagegeld muss in der gesetzlichen Krankenversicherung extra versichert werden. Das gleiche gilt auch für die private Krankenversicherung, wenn gleich es dort als selbstverständlich gilt.


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