Krankengeld

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Bei langwierigen Erkrankungen wird von der gesetzlichen Krankenkasse ab der 7. Woche Krankengeld gezahlt. In diesen Genuss kommen neben Arbeitnehmern auch Selbständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben. Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Krankengeld ist nicht zu verwechseln mit Krankentagegeld, welches eine Leistung der privaten Krankenversicherung darstellt.

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