Konto
(1 Bewertungen)Der meist mit einem gewöhnlichen Bankkonto in Verbindung gebrachte Begriff hat in der Buchhaltung eine etwas erweiterte Bedeutung. Bei einer bestehenden Verpflichtung zur Buchführung verlangt der Gesetzgeber vom Unternehmen, dass Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar sein müssen. Dieser Voraussetzung kann der Buchführende durch die Nutzung von Konten nachkommen. Ein Konto ist vom Aufbau eine einzeilige Tabelle mit genau zwei Spalten.
Die Linke Spalte wird als „Soll – Seite“ und die rechte Spalte als „Haben – Seite“ bezeichnet. Die doppelte Buchführung bewirkt eine jeweils simultane Bebuchung einer Soll und einer Haben – Seite unterschiedlicher Konten.
Beispiel: Geschäftsvorfall "Bezahlung einer Telefonrechnung durch Banküberweisung":
Vgl. auch Kontenblatt, Buchführung, Kontierung, Kontenrahmen, Kontenplan, Kontenform
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