Konkursware
(1 Bewertungen)Bevor die neue Insolvenzordnung am 1.Januar 1999 in Kraft getreten ist, galt in Deutschland das Konkursgesetz von 1879. Der Zustand der Zahlungsunfähigkeit wurde bis zu diesem Zeitpunkt als Konkurs bezeichnet. Als Konkurswaren wurden alle Vermögensgegenstände des Unternehmens bezeichnet, welche im Zuge des Konkursverfahrens zur Veräußerung standen. Da das Konkursverfahren mittlerweile durch das Insolvenzverfahren abgelöst wurde, ist als Synonym heute die Bezeichnung Insolvenzware gebräuchlich.
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