Konkurs

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Bis zum 1.1.1999 galt der Konkurs als Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Heute wird der Begriff synonym mit der Insolvenz gebraucht. Die Insolvenzordnung hat alle bis zum genannten Datum bestehenden Sonderregelungen in Deutschland abgelöst. Wer heute von einem Konkurs spricht, meint die Insolvenz. Sie muss vom Gläubiger angemeldet werden und hat das Ziel die bestehenden Forderungen durch den Verkauf oder die Verwertung der Wirtschaftsgüter des Schuldners zu decken. Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es auf einen längeren Zeitraum zahlungsunfähig ist. Jedes Unternehmen kann selbst eine Zahlungsunfähigkeit eintragen lassen. Diese liegt vor, wenn das Unternehmen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten aller Voraussicht nach zahlungsunfähig ist. Vgl. Insolvenz, Bankrott

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