Kommissionsgeschäft
(1 Bewertungen)Kauft oder verkauft eine Person (Kommissionär) gewerbsmäßig Ware auf Rechnung eines anderen (Kommittenten) in eigenem Namen, dann liegt ein Kommissionsgeschäft und somit ein Kommissionsvertrag vor. Der Kommissionär ist verpflichtet seinem Auftraggeber (Kommittenten) das Entgelt für den erfolgreichen Verkauf der Waren zahlt oder die erfolgreich eingekaufte Ware übergibt. Eine Haftung gegenüber dem Drittem muss gesondert vereinbart werden. Der Auftraggeber muss dem Kommissionär für seine Dienste eine Provision zahlen sowie eine Aufwandsentschädigung. Im Falle der zusätzlich vereinbarten Haftung wird eine besondere Vergütung fällig.
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