Körperschaft

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Unternehmen können in zwei verschiedenen Rechtsformen auftreten. Zum Einen als Einzelunternehmen / Personengesellschaft zum Anderen als Kapitalgesellschaft. Erstere zeichnen sich durch natürlichen Person als Inhaber aus. Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. In einem Streitfall wird so nicht der Gesellschafter oder Geschäftsführer verklagt, sondern die Kapitalgesellschaft. Städte, Gemeinden, Vereine oder Universitäten sind auch Körperschaften, allerdings solche des öffentlichen Rechts. Körperschaften zeichnen sich durch die Unabhängigkeit von ihren Mitgliedern aus, das heißt, sowohl bei der Kapitalgesellschaft als auch bei dem Verein ist es unerheblich wie viele Mitglieder wechseln, die Gesellschaft verändert sich deswegen nicht.

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