Kindergeld
(1 Bewertungen)Das Kindergeld ist eine staatliche, einkommensunabhängige Zahlung und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit monatlich an Empfänger gezahlt, die
- Deutsche Staatsbürger sind und ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben
- nicht Deutsche Staatsbürger sind, aber eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen
- Deutsche Staatsbürger sind, im Aulsand wohnen, aber in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind(Ausnahme: Kindergeld wird als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt)
Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs an alle Kinder (auch Stief-, Pflege- und Adoptiv- oder Enkelkinder), die im gleichen Haushalt wie der Antragsteller leben, gezahlt. Ab dem 19. Lebensjahr wird nur unter bestimmten Voraussetzungen (Schul- oder Berufsausbildung, Zivil- und Wehrdienst, Arbeitslosigkeit, Behinderungen ) gezahlt, und dann auch nur bis zum 21. bzw. 25. Lebensjahr des Kindes.
Höhe des Kindergeldes aus den Jahren 1990 bis 2011:
Kindergeld (PDF, 15 KB)
Um Kindergeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter
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