Kinderfreibetrag
(1 Bewertungen)Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag und eng mit der Zahlung des Kindergeldes verbunden. Das Einkommen der Eltern wird für jedes Kind in der Höhe des Mindestbedarfes steuerfrei gestellt. Der Kinderfreibetrag entspricht dem Mindestbedarf, der für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung aufgewendet werden muss. Die Höhe des Kinderfreibetrages liegt derzeit (Stand 2009) bei 6024 Euro. Im Laufe der Jahre wurde der Kinderfreibetrag immer wieder angepasst. Der Kinderfreibetrag wird im Gegensatz zum Grundfreibetrag der Eltern nicht steuerfrei gestellt. Als Ausgleich dazu, dass Eltern mit Kindern genauso viel Lohnsteuer zahlen, wie ein kinderloses Ehepaar mit gleichem Einkommen wird für jedes Kind das monatliche Kindergeld gezahlt. Die Kindergeldzahlungen entsprechen der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der Kinder.
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