Kilometerpauschale

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Unternehmer sind nicht immer gezwungen ihre Kfz – Kosten mit den tatsächlich angefallenen Aufwendungen abzurechnen. Es besteht die Möglichkeit eine gesetzliche Pauschale pro gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe anzusetzen. Mit dieser Pauschale sind allerdings alle Kosten wie Benzin/Diesel, Reparaturen, Wartung, Versicherungen und Kfz-Steuern etc. abgegolten. Außerdem gibt es immer Streitigkeiten, in wieweit sich der Unternehmer aus diesen pauschalen Reisekosten die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen darf.

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