Kfz-Steuer

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Als Kfz-Steuer ( Kraftfahrzeugsteuer) wird die Steuer bezeichnet, die ein Fahrzeughalter für ein auf ihn angemeldetes Kraftfahrzeug entrichten muss. Die Kfz-Steuer wird bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum bemessen, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden. Bei PKW erfolgt die Bemessung der Kfz-Steuer zusätzlich nach Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen. Die Kfz-Steuer entsteht mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und endet mit der ordnungsgemäßen Ab- bzw. Ummeldung des Kfz. Zu entrichten ist die Kfz-Steuer im Voraus für die Dauer eines Jahres.

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