Kaufvertrag

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Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer eine Kaufsache zu bezahlen und zu übergeben. Bei einseitigen Kaufverträgen (Vertrag zwischen Privatleuten oder einem Kaufmann und einem Nichtkaufmann) dient das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Grundlage. Bei zweiseitigen Kaufverträgen (Vertrag zwischen zwei Kaufleuten) wird das Handelsgesetzbuch hinzugezogen. Aus dem Kaufvertrag entstehen bestimmte Rechte aber auch Pflichten für Käufer und Verkäufer, so zum Beispiel das Rücktrittsrecht, das Gewährleistungsrecht oder das Verjährungsrecht.

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