Katalogberuf
(1 Bewertungen)Die nicht gewerblichen Berufe, so zum Beispiel Ärzte, Ingenieure, Steuerberater, Notare oder der beratende Betriebswirt, Heilberufe, Journalisten oder Künstler werden abschließend im Einkommensteuergesetz aufgeführt. Diese Aufzählung ähnelt einem Katalog, wodurch die Bezeichnung der Katalogberufe entstand. Diese Katalogberufe beziehen Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit und unterliegen somit nicht der Gewerbeordnung und damit der Gewerbesteuer.
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