Kannkaufmann

(1 Bewertungen) +1 | -0

Alle Gewerbetreibenden die keine Ist Kaufleute sind, also kein Handelsgewerbe mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb betreiben können, müssen sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Sie gelten ab diesem Zeitpunkt als Kannkaufleute mit allen Rechten und Pflichten. Gleiches gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Interessantes aus den E-Books

  • Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
  • Lexikon Begriffauswahl

    Aus dem Magazin

    Aus dem Ratgeber