Juristische Person

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Juristische Personen zeichnen sich durch ihre eigene Rechtspersönlichkeit aus. Sie können Träger von Rechten und Pflichten sein, können klagen und verklagt werden. Diese Bezeichnung umfasst sämtliche Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine und ähnliche Organisationen. Hinsichtlich der Besteuerung ist ein wesentlicher Unterschied gegenüber den natürlichen Personen zu sehen, denn j. Personen unterliegen nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaftsteuer. Beispiel: Die GmbH ist juristische Person. Sie kann wegen einer Pflichtverletzung von anderen natürlichen oder juristischen Personen verklagt werden.

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