Jubiläumszuwendung

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Das was der Arbeitgeber seinem Arbeiter oder Angestellten anlässlich eine Geschäftsjubiläums oder eins Arbeitnehmerjubiläums zuwendet wird als Jubiläumszuwendung bezeichnet. Diese Zuwendungen müssen in der Lohn- oder Gehaltsabrechnung gesondert berücksichtigt und versteuert werden.

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