Job Sharing

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Job-Sharing bedeutet in der Übersetzung Arbeitsplatzteilung und ist eine Form der Teilzeitarbeit. Das Job-Sharing ist so organisiert, dass sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen. Dabei können die Arbeitnehmer die Aufteilung der Arbeitszeit untereinander im Gegensatz zum Job-Splitting selbst bestimmen. Beim Job Sharing besteht zwischen jedem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ein eigener Arbeitsvertrag. Eine gegenseitige Vertretungspflicht bei Ausfall eines Arbeitnehmers besteht grundsätzlich nicht, kann aber den Vertretungsfall gesondert vereinbart werden. Dabei ist zu beachten, dass so eine Vertretungsvereinbarung für jeden einzelnen Vertretungsfall gesondert abgeschlossen werden muss.

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