Jahresfehlbetrag

(1 Bewertungen) +1 | -0

Übersteigen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthaltenen Aufwendungen die Erträge, so ist ein Jahresfehlbetrag auszuweisen. Im Steuerrecht wird dieser Fehlbetrag Verlust bezeichnet.

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Interessantes aus den Onlinerechner

  • Cash flow
  • Verwandte Begriffe

    Lexikon Begriffauswahl

    Aus dem Magazin

    Aus dem Ratgeber

    Fristen für Forderungen nach Aufgabe der Geschäftstätigkeit

    Hallo. Ich bin seit Sommer 2008 mit 10% Gesellschafterin einer GmbH, die in Auflösung ist. Di...