Jahresfehlbetrag
(1 Bewertungen)Übersteigen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthaltenen Aufwendungen die Erträge, so ist ein Jahresfehlbetrag auszuweisen. Im Steuerrecht wird dieser Fehlbetrag Verlust bezeichnet.
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- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
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Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
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