Jahresabschlussprüfung

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Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe sind gesetzlich verpflichtet ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen. Andernfalls kann der JA nicht festgestellt werden und somit kann die Verwendung des Gewinns nicht vollzogen werden. Die Jahresabschlussprüfung wird von Wirtschaftsprüfern durchgeführt und führt in der Regel zu einem Bestätigungsvermerk. Auch nicht prüfungspflichtige Gesellschaften können sich Prüfen lassen, etwa um vertraglichen Festlegungen nachzukommen. So verlangen viele Banken von GmbHs eine Prüfung durch einen Abschlussprüfer, um sich die Bonität der GmbH bezüglich laufender Kredite bestätigen zu lassen.

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