Jahresabschluss

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Der buchführungspflichtige Unternehmer ist durch gesetzliche Regelungen gebunden, am Ende seines Geschäftsjahres die Buchführung abzuschließen. Dabei wird durch eine Inventur ein Inventar erstellt. Diese Bestandsentwicklung fließt in die Bilanz, in welcher alle Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag gegenübergestellt werden. Die Aufwendungen und Erträge des Unternehmens werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der GuV und bei Kapitalgesellschaften aus einem Anhang und einem Lagebericht. Für den Jahresabschluss gilt ebenso wie für die Buchführung die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ( GoB). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind keine zwingenden Gliederungsvorschriften vorgesehen, während dem Kapitalgesellschaften an Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches gebunden sind. Der JA muss bei einigen Unternehmen mittels einer Jahresabschlussprüfung überprüft werden.

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