Istversteuerung

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Als Istversteuerung wird die Berechnung der Umsatzsteuer nach Vereinnahmung eines Entgelts bezeichnet. Im Normalfall entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Hierbei kommt es nicht auf den tatsächlichen Geldeingang an. Um aber für kleine Unternehmen solche Liquiditätsfallen auszuschließen, kommt die Istversteuerung nach § 20 USTG, bei der die Steuerfälligkeit erst mit Zahlungseingang entsteht, in bestimmten Fällen zur Anwendung.
Zum Beispiel können Kleinunternehmer, die eine gewisse Umsatzgrenze nicht überschreiten, Unternehmer, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind oder Unternehmer die einen freien Beruf ausüben, die Istversteuerung beim Finanzamt beantragen.
Das Finanzamt erteilt die Genehmigung zur Istversteuerung unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Sie erstreckt sich auf das volle Kalenderjahr.

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