Investitionszulage

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Sie werden häufig auch als Zuschüsse bezeichnet. Neben Investitionszuschüssen existieren noch die Aufwandszuschüssen. Das Unterscheidungskriterium liegt bei der Verwendung und der buchhalterischen Erfassung, wonach Aufwandszuschüsse direkt erfolgswirksam erfasst werden. Investitionszuschüsse können dagegen entweder als betriebliche Einnahme behandelt werden. In diesem Fall bleiben die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Wirtschaftsgutes unverändert und somit auch die Höhe der gewinnmindernden Abschreibungen. Im anderen Fall stellen die Investitionszuschüsse eine neutrale Einnahme dar, das heißt sie sind nicht steuerpflichtig. Dagegen mindern sie allerdings die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und somit die ergebniswirksamen Abschreibungen.
/> Die Zulagen werden meist von öffentlich rechtlichen Stellen vergeben, aber auch von privater Stelle. Ein Beispiel ist die Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz.

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