Instandhaltung
(1 Bewertungen)
Erhaltungsaufwand, Reparaturen, Ausbesserungsarbeiten und Modernisierungsarbeiten werden auch Instandsetzungsarbeiten genannt. Dabei kommt es in der Buchführung darauf an, dass bereits ein Wirtschaftsgut vorhanden war. So ist die Reparatur einer Maschine als Aufwand sofort abzugsfähig und mindert den Gewinn, während der Kauf einer neuen Maschine den Gewinn nur durch die jährlichen Abschreibungen über die Jahre der Nutzung hinweg mindert. Nähere Informationen zur buchhalterischen Behandlung finden Sie in unserer Buchführungsreihe.
Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Reparatur
- Erhaltungsaufwand
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Interessantes aus dem Magazin
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze