Insolvenzware

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Als Insolvenzware werden die Vermögensgegenstände eines Unternehmens bezeichnet, welche vom Insolvenzverwalter im Zuge der Liquidation eines Unternehmens zum Verkauf stehen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens versucht der Insolvenzverwalter, die Vermögensgegenstände des Unternehmens mit größtmöglichem Gewinn zu veräußern, um die Gläubiger aus diesem Erlös zu befriedigen. Zur Insolvenzware gehören das Inventar und der eventuell vorhandene Fuhrpark. Ausgeschlossen von der Insolvenzware sind die in der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgeführten unpfändbaren Sachen.

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