Insolvenz

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Die Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmers. Ein synonymer Begriff ist der Konkurs, welche allerdings seit einigen Jahren durch die Insolvenz und ein veränderte Rechtslage abgelöst wurde. Dadurch ist es möglich auch als Privatperson eine „Insolvenz“ anzumelden und nach einem Zeitraum von 7 Jahren quasi schuldenfrei zu sein. Eröffnet wird das Insolvenzverfahren entweder vom Schuldner selbst oder vom Gläubiger. Durch das Insolvenzverfahren versucht ein sogenannter Insolvenzverwalter das verbleibende Vermögen, Bargeld und eventuell noch eintreibbare Forderungen auf die Gläubiger zu verteilen. Eine Hierarchie, welche Gläubiger bevorzugt, gibt es nach dem neuen Insolvenzrecht nicht mehr. Darüber hinaus kann der Schuldner von einer Restschuld befreit werden, so dass er nach dem Verfahren komplett schuldenfrei ist.

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