Innergemeinschaftliche Lieferung

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Diese Art von Lieferungen sind im Umsatzsteuergesetz geregelt und werden auch häufig im Zusammenhang mit dem Kürzel „IG – Lieferungen“ verwendet. Derartige Lieferungen von Ware sind nur für diejenigen Unternehmer interessant, welche bspw. Ware in andere EU Mitgliedsstaaten senden. Dies kann durchaus öfter der Fall sein, wenn der Existenzgründer mit dem Gedanken spielt, seine Ware auch über die Handelsplattform ebay anzubieten. Voraussetzungen für eine IG – Lieferung ist, dass der Warenempfänger ebenfalls ein Unternehmer ist. In diesem Fall ist die Lieferung für den Inländischen Unternehmer steuerfrei. Der ausländische muss einen sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern.

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