Innenverhältnis

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Die Rechtsbeziehungen der einzelnen Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften werden als Innenverhältnis bezeichnet. Das Innenverhältnis regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wie z. B. die Aufgaben der Geschäftsführung oder die Gewinn- bzw. Verlustverteilung. Geregelt werden die Rechte und Pflichten des Innenverhältnisses im Gesellschaftsvertrag. Fehlen dort Regelungen zum Innenverhältnis, sind die gesetzlichen Vorschriften maßgeblich.

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