Inkasso

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Mit dem Begriff Inkasso wird die geschäftsmäßige Einziehung fremder bzw. zum Zwecke der Einziehung abgetretener Forderungen bezeichnet.

Häufig werden sogenannte Inkassobüros mit Einzug von Forderungen beauftragt. Gegen Vergütung treten diese dann gegenüber dem Zahlungsschuldner auf und versuchen, die Außenstände für die Auftraggeber einzutreiben.

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