Imparitätsprinzip

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Das Imparitätsprinzip ist neben dem Realisationsprinzip ein Bestandteil des bilanziellen Vorsichtsprinzips. Beispielsweise muss für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften eine Rückstellung gebildet werden, was Ausdruck des Imparitätsprinzip ist. So muss zum Beispiel ein noch nicht entstandener Verluste durch den Kursverfall beim Einkauf von Rohstoffen in der Bilanz berücksichtigt werden, um das Unternehmen vorsichtig und zeitnah zu bewerten.

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