Immobilie

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Die Immobilie ist ein anderes Wort für Grundstück. Immobilien sind unbewegliche Wirtschaftsgüter und umfassen auch die darauf befindlichen Gebäude oder Gebäudeteil. Für diese Art von Wirtschaftsgütern gelten andere Erwerbs- und Übertragungsgesetze. Die Eintragung in das Grundbuch sowie eine notarielle Beurkundung sind Voraussetzungen dafür.

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