Immaterielle Wirtschaftsgüter
(1 Bewertungen)Nicht bewegliche oder auch nicht körperliche Gegenstände wie Lizenzen, Rechte oder Werte werden als immaterielle Wirtschaftsgüter bezeichnet. Dazu zählen zum Beispiel Firmenwerte, Softwarelizenzen, Nutzungsrechte, Patente, Herstellungsverfahren oder Markenzeichen. Für all diese Wirtschaftsgüter gelten zum Beispiel hinsichtlich der Abschreibungsregeln andere Bestimmungen. Sämtliche Abschreibungsarten, welche für bewegliche Wirtschaftsgüter Gültigkeit haben, können auf immaterielle Wirtschaftsgüter nicht angewandt werden, wie beispielsweise die degressive AfA, Sonder- und Ansparabschreibung. Es kann also nur die lineare Abschreibung auf die immateriellen Wirtschaftsgüter angewandt werden.
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