Höchstwertprinzip

(1 Bewertungen) +1 | -0

Dieses Prinzip findet in der Bewertung von Verbindlichkeiten beziehungsweise Schulden Einzug. Schulden stehen mit dem Wert in der Bilanz, zu welchem Sie eingegangen worden sind. Ändert sich dieser Wert, vielleicht durch Währungsschwankungen o.ä., so würde sich der Ansatz in der Bilanz ebenfalls ändern. Aus Vorsichtsgründen schreibt der Gesetzgeber vor, dass in diesem Fall stets der höhere Wert anzusetzen ist. Diese Vorschrift wird als Höchstwertprinzip bezeichnet.

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Interessantes aus den Vorlagen

  • Inventar Muster
  • Inventar
  • Interessantes aus den Onlinerechner

    • Ratenkredit
    • Verwandte Begriffe

      Lexikon Begriffauswahl

      Aus dem Magazin

      Aus dem Ratgeber