Herstellungskosten

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In der Kostenrechnung spricht man von Herstellkosten, während in der Buchführung von Herstellungskosten die Rede ist. Mit diesen Begriffen werden die Aufwendungen eines Unternehmers bezeichnet, welche er durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Herstellung eines Gegenstandes verauslagt. Außerdem werden diejenigen Aufwendungen als Herstellkosten bezeichnet, welche zur Erweiterung oder zur wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstandes dienen. Das können bspw. die Materialkosten (Eisen, Bleche, Stahl) für eine Maschine, die Transportkosten des Materials sowie die Lohn- und Fertigungskosten zur Weiterverarbeitung des Materials zur entgültigen Maschine sein. Das Handelsrecht und das Steuerrecht behandeln die Herstellungskosten allerdings unterschiedlich, so das ein direkter Vergleich dahingehend nicht möglich ist.

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