Handwerksrolle
(1 Bewertungen)Wer als Gewerbetreibender einen handwerklichen Beruf ausüben will, muss sich unter Umständen in die Handwerksrolle eintragen lassen. Das ist ein Verzeichnis von Unternehmen, das bei der regional zuständigen IHK oder Handwerkskammer geführt wird. In der Handwerksrolle sind alle Unternehmen aufgeführt, die ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreiben.
Die Handwerksrolle ist in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt. In der „Anlage A“ sind alle Unternehmen vermerkt, für deren Tätigkeit keine besondere Qualifikation erforderlich ist. In die „Anlage B“ gehören dagegen alle Berufe, für die man einen speziellen Nachweis (z. B. Meisterprüfung) oder eine Ausnahmegenehmigung braucht.
Wer unsicher ist, ob seine Tätigkeit eintragungspflichtig ist, kann sich an die örtlich zuständige IHK oder Handwerkskammer wenden. Diese entscheidet auch über mögliche Ausnahmen, denn in manchen Fällen kann die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle auch entfallen.
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