Handelsvertreter

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Ein selbständiger Gewerbetreibender, welcher für einen anderen Unternehmer ständig Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt (§ 84 HGB) wird vom HGB als Handelsvertreter bezeichnet. Der Handelsvertreter hat Anspruch auf eine Provision. Er sollte nicht mit dem Handelsmakler verwechselt werden, welcher in der Regel für viele verschiedene Unternehmer arbeitet, wobei der Handelsvertreter im Wesentlichen für einen Unternehmer oder ein Unternehmen tätig ist.

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