Handelsmakler

(1 Bewertungen) +1 | -0

Wer gewerbsmäßig für andere Personen Waren anschafft oder veräußert ist Handelsmakler. Das gleiche gilt auch für Versicherungen und Wertpapiere. Der Handelsmakler betreut immer wieder andere Parteien. Darin besteht der hauptsächliche Unterschied zum Vertreter, welcher im Wesentlichen immer für einen einzigen Auftraggeber arbeitet.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Interessantes aus den E-Books

  • Erfahrungsbericht private Krankenversicherung
  • Interessantes aus den Onlinerechner

    • Kfz Steuer
    • Interessantes aus dem Lexikon

      • Makler
      • Versandkosten
      • Entgelt
      • Bemessungsgrundlage
      • Ich-AG
      • Verwandte Begriffe

        Lexikon Begriffauswahl

        Aus dem Magazin

        Aus dem Ratgeber