Härteausgleich
(1 Bewertungen)Unter dem steuerrechtlichen Begriff Härteausgleich ist die Freistellung eines geringen gewerblichen Einkommens zu verstehen. Nebeneinkünften aus einer gewerblichen Nebentätigkeit, das berühmte Nebengewerbe, müssen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Durch den Härteausgleich können diese Einkünfte oder Gewinne von der Einkommensteuer verschont werden. Dazu gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Weitere Einzelheiten zu Nebeneinkünften und dem Härteausgleich finden sich im § 46 (3) EStG sowie § 70 EStDV.
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- Torsten Montag
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