GWG

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Ein geringwertiges Wirtschaftsgut GWG ist ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, welches selbständig nutzbar ist. Selbständig nutzbar ist ein Wirtschaftsgut nur dann, wenn es ohne Zuhilfenahme anderer Wirtschaftsgüter genutzt werden kann. Typische Beispiele für GWG: Bürostuhl, Fax, Schreibtisch.
Weiterführende Informationen finden Sie im Lexikon der Betriebsausgabe.

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