Gründungsaufwand
(1 Bewertungen)Zum Gründungsaufwand zählen nicht die Ausgaben, die etwa für Betriebsmittel bei der Gründung eines Unternehmens aufzubringen sind. Vielmehr handelt es sich um solche Aufwendungen, die sich aus formal-rechtlichen Bestimmungen zwangsläufig ergeben. Demzufolge ist der Gründungsaufwand von der Rechtsform abhängig, die für ein neues Unternehmen gewählt wird.
Der geringste Gründungsaufwand fällt deshalb bei Personengesellschaften an. Er ist bei Einzelunternehmen, etwa bei einem Freiberufler, der ein Gutachterbüro eröffnet, daher am geringsten. Auch die anderen Personengesellschaften wie die GbR oder die Partnergesellschaft haben einen verhältnismäßig kleinen Gründungsaufwand. Bei Kapitalgesellschaften, zu denen etwa die GmbH zählt, stellt der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen an die Gründung. Die GmbH muss beispielsweise bei der Gründung über ein Kapital von 25.000 Euro verfügen.
Dieser recht hohe Gründungsaufwand, der viele Existenzgründer dazu brachte, eine günstigere Limited in England zu eröffnen, hat in Deutschland im Jahre 2007 zur neuen Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG) geführt, bei der wie bei der Limited nur ein Euro Eigenkapital ausreicht.
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