GmbH

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Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet, daß nicht der Inhaber, wie bei einer Einzelunternehmung, sondern die GmbH für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet. Damit ist eine Trennung zwischen Privat- und Firmenvermögen gewährleistet. Der oder auch die Gesellschafter bringen das erforderliche Stammkapital von mindestens EUR 25.000 auf. Dieses Kapital kann in Form von Geld aber auch Sacheinlagen aufgebracht werden. Grundlage ist ein Gesellschaftsvertrag, mit folgenden Inhalten:

  • Name der Gesellschaft (Firma)
  • Beschreibung der Tätigkeit der Geselschaft (Unternehmenszweck)
  • Sitz der Gesellschaft (Ort)
  • Stammkapital (Höhe).

Die Gesellschafter können die Geschäftsführung des Unternehmens gemeinsam übernehmen, einen der Gesellschafter damit beauftragen (Gesellschafter Geschäftsführer) oder einen Geschäftsführer bestellen, der selber nicht Gesellschafter ist.

Vorteile der GmbH

  • Haftungsbeschränkung
  • Freie Wahl des Geschäftsführers
  • Kaptalbeschaffung durch neue Gesellschafter
  • Mögliche steuerliche Vorteile gegenüber der Einzelunternehmung
  • Nachfolgesicherung

Nachteile der GmbH

  • Formalitäten und Gründungsaufwand (z. B. durch notariell beglaubgten Gesellschaftsvertrag)
  • Mißtrauen der Geschäftspartner wegen Haftungsbeschränkung
  • Publizitätspflichten (Bilanz, Jahresabschlußrechnung)

Zur erleichterten Gründung einer GmbH besteht ab November 2008 die Möglichkeit der Gründung einer Unternehmergeselschaft (haftungsbeschränkt) - auch als Mini-GmbH bezeichnet. Die Gründung ist bei Verwendung von Musterverträgen kostengünstiger als bei der regulären GmbH. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, bereits mit einem Stamkapital von einem Euro die Geschäftstätigkeit
aufzunehmen.

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