Gläubiger

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Gläubiger ist derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses einen Anspruch gegenüber dem Schuldner auf eine daraus resultierende Leistung hat.

Beispiel:
Unternehmer A hat dem Privatmann B ein Fahrrad repariert. A ist nun Gläubiger und B Schuldner.

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