Girokonto

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Das bei einer Bank geführte Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wird Girokonto genannt. Es kann sowohl für Privatpersonen als auch für Geschäftsleute als Geschäftskonto eingerichtet werden. Durch einen gesetzlichen Vertreter können auch Minderjährige ein Girokonto nutzen, um Erfahrungen mit dem Geldverkehr zu sammeln. Das Girokonto wird in der Regel gegen eine regelmäßige, entweder monatliche oder quartalsweise zu zahlende Gebühr, die so genannte Kontoführungsgebühr angeboten. Bei dem Girokonto wird zwischen onlinegeführten Konten und den offlinegeführten Girokonto unterschieden. Ein Onlinekonto ist nur über das Internet oder über eine Telefonhotline erreichbar und zu bedienen, während dem das konventionelle Girokonto über den Schalter der Bank mit einem Bankangestellten abgewickelt werden kann. Dahingehend bestehen bedeutende Unterschiede hinsichtlich der Kontoführungsgebühren. Die Palette reicht dabei von mehr als 10 EUR monatlichen Gebühren bis zu Kontoführung zum Nulltarif. Zu dem Girokonto erhält der Kunde in den meisten Fällen eine EC Karte. Bei den meisten Onlinekonten sogar eine Kreditkarte. Als Geschäftskonto kann der Existenzgründer ein ganz normales Girokonto nutzen, da die Finanzverwaltung diesbezüglich keine besonderen Forderungen an das Girokonto oder das GEschäftskonto stellt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass Kontoauszüge am Automaten erhältlich (bei Offlinekonten) oder per Post zugestellt werden (bei Onlinekonten), da selbst ausgedruckte Kontoauszüge in vielen Fällen von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden.

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