Gewinnerzielungsabsicht
(1 Bewertungen)Als Gewinnerzielungsabsicht wird die Absicht bezeichnet, mit einer Tätigkeit einen Gewinn, das heißt, einen Überschuss der Einnahmen gegenüber den Ausnahmen zu erzielen.
Selbständige können die Aufwendungen, die aufgrund einer Gewinnerzielungsabsicht gemacht werden, steuerlich geltend machen.
Da hier an den Begriff „Absicht“ angeknüpft wird, kann bei vorübergehend eintretenden Verlusten nicht allein deshalb schon eine Einordnung der Tätigkeit als Liebhaberei erfolgen. Es reicht also aus, dass die Tätigkeit so angelegt ist, dass sie auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann.
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