Gesetzliche Krankenversicherung

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Die gesetzliche Krankenversicherung stellt die Absicherung für den Krankheitsfall dar. In die gesetzliche Krankenversicherung darf jeder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eintreten. In Deutschland gibt es ein sehr großes Netz verschiedener gesetzlicher Krankenversicherer, so dass jeder Existenzgründer, Unternehmer oder Arbeitnehmer die freie Auswahl zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen hat. Eine Besonderheit besteht für Beamte sowie Unternehmer und Besserverdienende. Diese Gruppen können sich wahlweise in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung versichern.


 


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