Geschäftsveräußerung

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Als Geschäftsveräußerung wird die entgeltliche oder unentgeltliche Übereignung eines Unternehmens oder eines innerhalb des Unternehmens gesondert geführten Betriebs im Ganzen bzw. die Eingliederung eines Unternehmens in einen anderen Betrieb bezeichnet. Die Geschäftsveräußerung unterliegt dann nicht der Umsatzsteuer, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übereignet werden und der Betrieb vom Erwerber fortgeführt wird.

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