Geschäftsreise

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Eine Geschäftsreise liegt bei der vorübergehenden Auswärtstätigkeit eines Unternehmers mit geschäftlichem Anlass vor. Entscheidend für die Einordnung als Geschäftsreise ist, dass das Geschäftliche im Vordergrund der Reise steht. Aufwendungen, die im Rahmen einer Geschäftsreise entstehen, können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Zu den Kosten, die im Rahmen einer Geschäftsreise steuerlich berücksichtigt werden können, zählen Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten.

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