Geschäftsjahr

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Als Geschäftsjahr wird ein Zeitraum von maximal zwölf Monaten bezeichnet, für den ein Unternehmen das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit in einem Jahresabschluss erstellt. Gem. § 240, Abs. II HGB kann das Geschäftsjahr in Sonderfällen kürzer als zwölf Monate sein. Das verkürzte Geschäftsjahr wird als Rumpfgeschäftsjahr bezeichnet. Das Geschäftsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Als Synonyme für Geschäftsjahr werden auch die Begriffe Wirtschaftsjahr oder Fiskaljahr verwendet.

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