Geschäftsführer

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Als Geschäftsführer wird die Person bezeichnet, welche in einem Unternehmen, einer Gesellschaft oder einem Verein die Geschäfte leitet. Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens kann es sich bei dem Geschäftsführer (den Geschäftsführern) entweder um Gesellschafter des Unternehmens oder um angestellte Geschäftsführer handeln. So steht nach den Vorschriften der BGB-Gesellschaft die Geschäftsführung allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Im Gesellschaftsvertrag kann die Frage zum Geschäftsführer auch abweichend geregelt werden. Auch bei der Offenen Handelsgesellschaft und bei der Kommanditgesellschaft ist der Geschäftsführer Gesellschafter des Unternehmens mit der Ausnahme von § 164 HGB, dass der Kommanditist nicht als Geschäftsführer infrage kommt.

Der Geschäftsführer einer GmbH dagegen muss nicht Gesellschafter sein sondern ist in der Regel leitender Angestellter. Als Organ der GmbH obliegen ihm die im GmbH-Gesetz manifestierten Rechte und Pflichten. So besitzt der Geschäftsführer die ihm nach dem GmbHGesetz gesetzlich zugeschriebene Befugnis, die GmbH sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu vertreten. Im Innenverhältnis hat sich der Geschäftsführer jedoch an die Weisungen der Gesellschafter zu halten. Überschreitet der Geschäftsführer seine Befugnisse – so kann er unter Umständen zu Schadenersatz verpflichtet sein.

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