Geschäftsausstattung

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Mit dem Begriff Geschäftsausstattung werden alle Gegenstände bezeichnet, die der Betriebsbereitschaft eines Unternehmens dienen, aber nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind. Die Geschäftsausstattung ist Teil des beweglichen Anlagevermögens und wird häufig mit der Betriebsausstattung zusammengefasst. Als Synonym wird daher oft der Begriff Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) verwendet. Zur Geschäftsausstattung gehören unter anderem Einrichtungen von Werkstätten und Büroeinrichtungen, wie z. B. Büromöbel, Computer, Schreibmaschinen etc.

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